Die Grundlage für Sonderprüfungen können gesetzliche Vorschriften oder eine freiwillige Beauftragung von Aufsichtsorganen, Anteilseignern oder gesetzlichen Vertretern sein. Die Gründe für freiwillig beauftragte Sonderprüfungen können vielfältig sein.
Dieser Servicebereich umfasst insbesondere folgende Bandbreite:
Aktienrechtliche Sonderprüfungen
Prüferische Durchsicht von Jahres- und Zwischenabschlüssen
Prüfungen nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung
Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Ausgliederungen)
Werthaltigkeitsprüfung in Verbindung mit Sacheinlagen
Geschäftsführungsprüfungen
Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
Mittelverwendungsprüfungen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme
Prospektprüfungen
Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen
Prüfung von internen Kontrollsystemen
Prüfung der Internen Revision
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen
Prüfung von Sanierungskonzepten
Prüfung über eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung bei insolvenzgefährdeten Unternehmen